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(아래는 선거에서 전산기를 사용하는 것과 관련한 독일연방헌법재판소의 판결문의 한 부분과 이에 대하여 시도한 번역입니다. 1-163까지 개요, 배경, 변론 등으로 구성되어 있으며, 관심 있으신 분들에게 조금의 도움이라도 되었으면 좋겠습니다. 괄호 안에 들어가는 문구 등은 이해를 돕기 위한 각주입니다.)
근거
A.1. 개요. 생략한다.
I. 2-32 법률제정과 관련된 역사적 배경 등. 일시적으로 생략한다.
II. 33-46 원고들의 변론 첫 번째 부분 (대부분 번역)
47 연방행정내각은 원고들의 소제기를 기각할 것을 신청한다.
48-63 연방행정내각의 변론. (일시적으로 생략한다.)
64-73 원고들의 변론 두 번째 부분 (대부분 번역)
74-163
부분 1
33 Beide Beschwerdeführer wenden sich mit ihren Wahlprüfungsbeschwerden gegen das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlgeräteverordnung, soweit diese den Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte ermöglichen. Sie beanstanden die Genehmigung der Verwendung und den Einsatz der Wahlgeräte; außerdem seien die Bauartzulassungen, die für die bei der Bundestagswahl eingesetzten Wahlgeräte der Firma Nedap erteilt worden sind, rechtswidrig. Der Beschwerdeführer zu 2. rügt darüber hinaus, dass das Verfahren des Deutschen Bundestages an einer Reihe von Mängeln gelitten habe.
두 원고는 그들의 선거소송을 통하여 산(算)기능적 장치(이하 ‘장치’)를 선거에서 허용하고 있는 ‘연방선거법’과 ‘연방선거에서의 기계사용에 관한 규칙’에 대하여 다투고자 한다. 그들은 그 선거장치의 허가와 이를 선거에서 사용하게 된 것에 대하여 이의를 제기한다. 추가적으로 연방하원선거에서 투입된 선거기계인 Nedap 회사제품에 있어서 그 장치의 (설계 혹은 그 타입을 근거로 한) 인가가 위법하다고 주장한다. 원고 2는 추가적으로 이번 연방하원선거 일련의 과정에서 수많은 결점이 존재하였다.
34 a) aa) Der Beschwerdeführer zu 1. legte Einspruch gegen das Ergebnis der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag in 30 näher bezeichneten Wahlkreisen in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ein. Er beantragte, die Wahlbezirke, in denen rechnergesteuerte Wahlgeräte eingesetzt worden seien, und die Zahl der mit diesen Wahlgeräten abgegebenen Stimmen zu ermitteln und die Wahl in den betroffenen Wahlbezirken zu wiederholen. Der Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte habe gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl und den Grundsatz der Amtlichkeit der Wahl verstoßen. Darüber hinaus seien die Wahlgeräte nicht mit den Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten vereinbar.
원고 1은 16대 연방하원선거에 있어서 Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt 등의 30개 정도의 선거구의 선거결과에 대하여 소를 제기하며, 장치를 사용하여 이루어진 투표수를 조사할 것과 그 장치를 사용한 선거구역에서 재선거가 이루어질 것을 요구한다. 그 장치를 선거에 사용한 것은 ‘공공(公共)선거의 원칙’ (선거과정의 공공연함; Öffentlichkeit der Wahl)과 ‘공적(公的)선거의 원칙’(Amtlichkeit der Wahl)에 위반한다고 주장한다. 그 외에 장치의 선정에 관한 지침과 합치될 수 없는 장치를 해당선거에서 사용하였다고 주장한다.
35 Der Öffentlichkeitsgrundsatz solle die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die richtige Zusammensetzung des Parlaments gewährleisten. Die Kontrolle der Wahlhandlung müsse sich vor allem darauf erstrecken, dass die Kennzeichnung der Stimme geheim erfolge und dass die von den Wählern abgegebenen Stimmen ohne eine Veränderung in die Urne eingebracht, die Stimmen nachträglich nicht mehr verändert und am Ende des Wahlganges nur die Stimmen aus der Urne ausgezählt würden. Beim Einsatz der beanstandeten Wahlgeräte werde eine wirksame Kontrolle durch Öffentlichkeit und Wahlvorstand verhindert, da ein wesentlicher Teil der Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Innern des Wahlgerätes stattfänden.
공공(公共)선거의 원칙(Öffentlichkeit der Wahl)은 적법한 선거의 실현과 올바른 의회의 구성을 보증한다. 선거사무의 통제는 최우선적으로 투표를 통하여 표현된 투표의사의 표기가 비밀 하에 이루어질 것과, 그 표기가 변화 없이 투표함에 수확될 것, 투표의사의 표기가 사후적으로 변하지 않을 것, 투표의 종료 후 오직 투표함 내에 담겨있는 투표의사가 합계될 것을 다루어야 한다. 이의의 대상이 된 장치의 사용은 선거행위와 이에 관한 탐구∙확증 및 설립∙확정의 본질적인 부분이 그 장치의 내부에서 실현되기 때문에 공공(公共)과 참관인의 실질적 통제를 방해하였다.
36 Die bei einer Wahl mit Stimmzetteln gegebene Öffentlichkeit könne bei Einsatz von Wahlgeräten nur durch gleichwertige und öffentlich verifizierbare Kontrollmechanismen ersetzt werden, beispielsweise durch ein vom Wahlgerät ausgedrucktes Papierprotokoll der abgegebenen Stimmen, das von dem Wähler eingesehen werden könne. Entsprechende Kontrollmöglichkeiten stünden der Öffentlichkeit beim Einsatz der Wahlgeräte der Firma Nedap jedoch nicht zur Verfügung.
투표용지를 사용한 때의 선거의 공개성은 장치를 사용할 경우, 오직 (투표용지사용시의 메커니즘과) 대등하고 공공(公共)의 주지 하에 실증될 수 있는 통제메커니즘으로 대용될 수 있을 뿐이다, 예: 장치로부터 출력될 투표의사의 종이 프로토콜 등. 하지만 이에 상응하는 통제가능성은 Nedap 회사의 장치를 사용함으로 인하여 공공(公共)의 재량권에 남아있지 않게 되었다.
37 Die Vertrauenswürdigkeit der in den Wahlgeräten installierten Software sei nicht öffentlich kontrollierbar. Die Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und die Zulassung der Bauart fänden nicht öffentlich statt; auch würden die Wahlgeräte der interessierten Öffentlichkeit nicht für eine unabhängige Überprüfung zur Verfügung gestellt. Die Software der Wahlgeräte sei nicht quelloffen. Letztlich sei auch nicht kontrollierbar, ob die in den Wahllokalen eingesetzten Kopien der Software mit dem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüften Muster übereinstimmten und frei von Manipulationen seien. Eine Authentifizierung wäre zwar dadurch möglich, dass eine Zeichenkette („Hash-Wert“) jeweils für das Originalprogramm und die Kopie berechnet und anschließend verglichen werde, so dass eine Übereinstimmung der beiden Werte die Authentizität der Software belege. Dies sei bei den beanstandeten Wahlgeräten jedoch nicht zuverlässig gewährleistet, da die beim Start des Gerätes angezeigten und ausgedruckten Prüfsummen von der im Wahlgerät installierten Software selbst berechnet würden, so dass nicht auszuschließen sei, dass die Prüfsummenberechnung aufgrund einer vorangegangenen gezielten Manipulation der Software die erwartete Zeichenkette liefere.
그 장치 내 설치된 소프트웨어의 신뢰성은 공개적으로 통제되지 않는다. 연방과학기술부(PTB)에 의한 테스트는 물론 그 종류선택에 있어서의 허가 또한 비공개적으로 이루어지고, 관심을 갖는 공공(公共)영역에게 그것을 독립적으로 검사할 기회는 주어지지 않았다. 장치 내 소프트웨어의 코드도 비공개다. 마지막으로 통제할 수 없는 것은 지역선거구에서 사용된 소프트웨어가 연방기구인 연방과학기술부(PTB)에 의하여 시험된 모델의 것과 동일한 것인지에 관한 사실과 그것이 조작으로부터 자유로운지에 관한 문제이다. 만일 사용된 문자열 <또는 해시 값>이 원형 프로그램과 복제판들에 대하여 각각 계산되고, 또한 이 값들이 대조되어 일치한다면 사용된 소프트웨어의 인증이 가능할 수 있고, 이것은 인증을 증명하는 자료의 역할을 할 수 있다. 하지만 장치가동을 시작할 때 표기되고 출력된 장치 내 소프트웨어의 Prüfsumme(영어로는 checksum; 컴퓨터공학에서 데이터 전송 또는 저장 시 데이터 保全을 위한 간단한 조치수단)가 그 전에 이미 계획된 소프트웨어의 조작을 통하여 예기된 문자열을 전달하였을 가능성은 여전히 배제될 수 없기 때문에, 문제의 장치들로부터 이러한 인증은 신뢰성 있게 확보되지 않았다.
38 Manipulationen seien möglich sowohl durch politisch oder finanziell motivierte „Insider“, insbesondere Mitarbeiter des Herstellers, als auch durch externe Dritte, die Zugang zu den Rechnern des Herstellers erlangten (beispielsweise über Viren oder Trojaner); sie seien im Hinblick auf die Komplexität der eingesetzten Software selbst bei sorgfältiger Qualitätskontrolle des Herstellers nicht immer zu entdecken. Obwohl es notwendig sei, einen unbefugten Zugang zu den Geräten zwischen den Wahlen durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern, fänden entsprechende Kontrollen in Deutschland nicht statt; es seien auch keine angemessenen Regelungen in Kraft, die eine geschützte Aufbewahrung der Wahlgeräte sicherstellen könnten.
전산장치사용의 특별한 위험은 투표함을 사용한 경우와는 다르게 장치의 제조자로부터의 소프트웨어조작이 선거에 본질적으로 다른 영향을 행사할 수 있다는 것에 기초한다. 불완전한 소프트웨어는 투표권자 각각의 선거권행사 여부의 결과와는 무관하게 특정한 득표수의 몫을 일정한 정당에게 부여할 수 있거나 전체투표의 수를 사전에 주어진 지분에 의하여 선거에 참여한 정당들에게 배분할 수 있다. 정치적 혹은 경제적 동기를 갖고 있는 제조업자의 동료와 같은 “내부자“ 또는 제조업자의 전산기에 접근을 취득한 외부적 제3자(혹은 제3의 요소)로부터 <예: 바이러스나 Trojan> 조작들은 가능하다. 사용된 소프트웨어의 복잡성의 측면에서 바라볼 때, 이러한 조작들은 아주 주의 깊은 제조업자의 품질관리를 통하여 항상 발견될 수 있는 것은 아니다. 이 장치들에 대하여 권한 밖의 자가 선거일 사이에 접근하는 것을 방지하기 위한 보안조치가 필수적임에도 불구하고, 독일에서는 이에 적합한 통제가 이루어지지 않고 있다. 또한 장치들의 보호된 보관을 보증할 수 있는 효력 있는 적절한 규정 또한 존재하지 않는다.
39 Das Verfahren der Prüfung des Baumusters durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und der Zulassung der Bauart durch das Bundesministerium des Innern müsse als Teil der Wahlvorbereitung öffentlich sein. Etwaige Interessen des Herstellers am Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse müssten gegenüber dem Demokratieprinzip zurückstehen. Mangels einer geräteunabhängigen Überprüfungsmöglichkeit sei die Veröffentlichung der Prüfunterlagen und Prüfberichte der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und des Quellcodes der Wahlgerätesoftware die einzige Möglichkeit, um die Integrität der Wahl beurteilen zu können. Die Nichtveröffentlichung der Prüfberichte und Prüfunterlagen und des Quellcodes stelle daher einen Wahlfehler dar.
연방과학기술부(PTB)에 의한 모델의 검사과정과 연방행정내각에 의한 모델의 인가는 선거준비의 일환으로 공개적이어야 한다. 민주주의원칙은 상업기밀과 같은 보호가능한 제조업자의 특정이익보다 우선되어야 한다. 기기장치의 개별(객체-)성으로부터 독립된 검사가능성이 부존재하는 이상, 연방과학기술부(PTB)가 검사 문서와 보고서 및 장치의 소스코드를 공개해야만 선거의 불가침성을 판단할 수 있게 된다. 따라서 검사문서와 보고서 및 소스코드의 비공개는 선거규정위반(Wahlfehler)을 의미한다.
40 Es sei mit dem „Grundsatz der Amtlichkeit der Wahl“ nicht vereinbar, dass die Funktionstüchtigkeit der Wahlgeräte lediglich durch den Hersteller geprüft werden könne (§ 7 Abs. 1 BWahlGV) und auf eine amtliche Überprüfung der Manipulationsfreiheit der Wahlgeräte verzichtet werde. Über die Baugleichheitserklärung hinaus finde keine Authentifizierung der auf den einzelnen Wahlgeräten implementierten Software statt, so dass sich die Wahlorgane auf eine wirksame Qualitätssicherung beim Hersteller und das Fehlen einer Manipulation nach der Prüfung durch den Hersteller verlassen müssten. Die vom Kreiswahlleiter im Rahmen der Wahlvorbereitung und vom Wahlvorstand im Wahllokal durchführbaren Tests seien nicht geeignet, etwaige Manipulationen zu erkennen.
장치의 작동이 오직 제조업자에 의해서 검사될 수 있는 것(§7 Abs.1 BWahlGV)과 조작방지여부에 대한 재검사가 공직관료에 의하여 이루어지지 않은 것은 공적(公的)선거의 원칙(Amtlichkeit der Wahl)과 부합하지 않는다. 장치의 동일성에 대한 주장으로부터 개별 장치에서 실행된 소프트웨어의 인증은 이루어지지 않았으므로, 선거관리조직은 효과적인 장치에 대한 품질보증에 관한 심사는 물론 검사 후 조작에 의하여 발생할 수 있는 장치의 결함에 대한 심사권한을 제조업자에게 양도했어야 했다. 선거준비과정에 있어서 각급선거관리위원장과 지역참관인이 할 수 있는 선거구 차원에서의 검증은 어떤 조작을 감지하기에 부적합하다.
41 Die Wahlgeräte seien mit den „Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten“ (Anlage 1 zu § 2 BWahlGV) nicht vereinbar. Weder entsprächen sie dem allgemeinen Stand der Technik noch seien sie unter Beachtung der für Systeme mit schwerwiegenden Schadensfolgen bei Fehlverhalten anerkannten Regeln der Technik aufgebaut (Buchst. B Ziff. 2.1 Abs. 1 der Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten). Die eingesetzte Software sei entgegen Buchst. B Ziff. 1 Punkt 2 der Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten nicht eindeutig identifizierbar.
장치들이 “장치에 관한 가이드라인"(Anlage 1 zu §2 BWahlGV)과 부합치 한다는 내용. 생략.
42 Zu beanstanden sei auch, dass § 35 BWG nur die Geheimhaltung der Stimmabgabe fordere, nicht aber die Beachtung auch der anderen Wahlgrundsätze. Die in Art. 41 GG vorgesehene Überprüfbarkeit des Wahlergebnisses werde unterlaufen, wenn sich bauartbedingt nachträglich nicht mehr feststellen lasse, ob das Wahlergebnis rechtmäßig zustande gekommen sei.
원고는 §35 BWG가 투표의 비밀만을 요구하며 다른 선거원칙의 준수에 관하여 규정하지 않고 있는 것에 대하여 이의를 제기했다. 장치조건적인 여건에 의하여 적법한 선거결과의 도출여부의 확정을 사후적으로 불가능하게 한 것은 독일연방헌법41조에 기재된 “투표결과의 검증가능성”의 요구(공직선거법 제278조 제3항의 부분과 유사)를 무력화한 것이다.
43 bb) Der Beschwerdeführer zu 2. legte ebenfalls Einspruch gegen die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ein.
원고 2 또한 제16대 독일연방하원선거에 이의(불복하는 항고의 소)를 제기하였다.
44 Er ist der Ansicht, der Einsatz der rechnergesteuerten Wahlgeräte in mindestens 1921 Stimmbezirken und 39 Wahlkreisen in fünf Ländern habe gegen das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und die Grundsätze der Öffentlichkeit und Amtlichkeit der Wahl verstoßen. Der Einsatz der Wahlgeräte verletze in mehrfacher Hinsicht das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlgeräteverordnung. Weder § 35 BWG noch die Bundeswahlgeräteverordnung genügten den verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen der Öffentlichkeit und Amtlichkeit.
그의 주장에 따르면, 산(算)기능적 장치를 사용한 최소 1921개의 투표소와 5개 주에 걸쳐 위치한 39개의 선거구가 민주주의원칙과 법치국가원칙(Rechtstaatsprinzip), 공공(公共)선거의 원칙(Öffentlichkeit der Wahl)과 공적(公的)선거의 원칙(Amtlichkeit der Wahl)을 위배한다. 장치의 사용은 여러 측면에서 연방선거법과 연방선거장치사용규칙을 위반했다. 연방선거법 §35는 물론 연방선거장치사용규칙은 공공성(公共成)과 공적성(公的成)이라는 헌법적 선거원칙을 충족시키지 않는다.
45 Der Beschwerdeführer zu 2. beantragte unter anderem festzustellen, dass die Wahlergebnisse in den vom Beschwerdeführer zu 1. bezeichneten Wahlkreisen, in den aus einer vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten „Kundenübersicht [der Firma Nedap] zur Bundestagswahl 2005“ ersichtlichen Wahlkreisen und in allen sonstigen Wahlkreisen, in denen möglicherweise Wahlgeräte der beanstandeten Art eingesetzt worden seien, in rechtswidriger Weise zustande gekommen und deshalb ungültig seien. Die Wahlen seien in diesen Wahlkreisen zu wiederholen. Ferner beantragte der Beschwerdeführer zu 2. die Veröffentlichung der die beanstandeten Wahlgeräte betreffenden Prüfungsunterlagen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sowie die alsbaldige Durchführung einer mündlichen Verhandlung und die Ladung bestimmter Zeugen und Sachverständiger.
원고 2는 위법한 방식으로 이루어진 선거에 관하여 무효를 주장하며, 각종 자료와 증인 및 전문가들의 구두증언 등을 요청한다. 주로 중복내용으로써 생략.
46 Die näheren Ausführungen des Beschwerdeführers zu 2. entsprechen dem Einspruchsvorbringen des Beschwerdeführers zu 1.
원고 2가 주장한 내용 중 좀 더 자세한 사항은 원고 1이 제기한 것과 일치한다.
47 cc) Das Bundesministerium des Innern beantragte, die Einsprüche zurückzuweisen.
연방행정내각은 원고들의 소제기를 기각할 것을 신청한다.
48-63은 연방행정내각의 항변내용을 담고 있다. 일단 생략한다.
64 b) Beide Beschwerdeführer haben Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
65 aa) Der Beschwerdeführer zu 1. beantragt, den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2006 aufzuheben und die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag in den im Einspruchsverfahren bezeichneten Wahlkreisen für ungültig zu erklären, soweit dort rechnergesteuerte Wahlgeräte eingesetzt worden seien, und die Wiederholung der Wahl mit Stimmzetteln und Urnen anzuordnen. Hilfsweise beantragt er, festzustellen, dass die Verwendung von softwaregesteuerten Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, weiter hilfsweise, dass der Einsatz von Wahlgeräten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, solange nicht die Transparenz der Wahl für die Öffentlichkeit, die Überprüfbarkeit der Richtigkeit des Wahlergebnisses und die Manipulationssicherheit in einer der Wahl mit Stimmzetteln und Urnen entsprechenden Weise gewährleistet seien.
원고 1에 따르면, 2006년 12월 14일 독일연방하원이 내린 결의를 취소하고, 제16대 독일연방하원선거에서 전산장치가 사용된 선거구들의 선거결과를 무효로 선고할 것과 투표용지와 투표함을 사용한 재선거를 명할 것을 신청한다. 추가적으로 소프트웨어에 의하여 작동되는 전산장치를 독일연방하원에서 사용하는 것은 독일연방헌법에 합치하지 않는다. 원고 1에 따르면, 대중에게 선거의 투명성과 선거결과의 진정성이 보증되지 않고, 조작으로부터의 보완이 투표용지와 투표함을 사용한 선거와 비교하여 대등한 정도로 보장되지 않는 한, 장치사용은 헌법에 위배된다.
66 생략
67 Der Einsatz der elektronischen Wahlgeräte habe wegen deren technischer und konstruktiver Sicherheitsmängel gegen die in Art. 38 GG niedergelegten Wahlrechtsgrundsätze, die ungeschriebenen verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätze der Öffentlichkeit und Amtlichkeit der Wahl sowie gegen einfachrechtliche Vorschriften des Wahlrechts verstoßen.
전자장치의 사용은 그것들의 기술적 구조적 보완성 결여로 인하여 독일연방헌법 제38조 기재된 선거권원칙과 비록 명시되지는 않았지만 헌법의 선거원칙인 공공(公共)선거의 원칙 (Öffentlichkeit der Wahl)과 공적(公的)선거의 원칙(Amtlichkeit der Wahl)은 물론 선거권의 기본권적 규정에 위반된다.
68 Die Öffentlichkeit der Wahl sei auch dadurch verletzt, dass die Kontrolle in ein nichtöffentliches Zulassungsverfahren verlagert und die Veröffentlichung der Prüfergebnisse, Prüfunterlagen, Konstruktionsmerkmale und des Quellcodes der Geräte verweigert worden sei. Eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Auswertung der abgegebenen Stimmen sei mangels physischer Erfassbarkeit der einzelnen Stimmen nicht möglich.
공공(公共)선거의 원칙(Öffentlichkeit der Wahl)은 통제의 지휘체계가 비공개적인 허가∙인가과정으로 이전된 것과 장치와 관련된 검사결과는 물론 검사의 근거가 된 자료 및 장치의 구조적 특징과 소스코드의 공개가 거부됨으로부터 침해된다. 선거권 행사를 통하여 나타난 결과에 대한 물리적 검출(Erfassbarkeit; 또는 포괄∙실질적인 포착) 가능성의 한계로 공공(公共)에게는 행사한 투표권에 관하여 이해∙납득할 수 있는 평(評; nachvollziehbare Auswertung)이 불가능하다.
69 Die Bundeswahlgeräteverordnung weise insoweit schwere Mängel auf, als sie auf dem Prinzip der Baugleichheitserklärung aufbaue; denn eine Überprüfung, ob die tatsächlich eingesetzten Geräte mit der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüften Soft- und Hardware übereinstimmten, finde nicht statt.
연방선거장치사용규칙은 많은 문제점을 내포하고 있고, 이는 그 규칙이 모델동일성에 관한 해명의 원칙에 근거하고 있기 때문이다. 왜냐면 실제로 사용되는 장치가 연방과학기술부(PTB)에서 검증된 소프트∙하드웨어와 일치하는지에 관한 심사는 일어나지 않기 때문이다.
70 Mit dem Prinzip der Amtlichkeit der Wahldurchführung sei nicht vereinbar, dass die staatlichen Wahlbehörden die Kontrolle über den gesamten Geschehensablauf einschließlich der technischen Details aus der Hand gäben. Demokratie und Rechtsstaat verlangten vielmehr, dass das gesamte Wahlgeschehen bis in die Verästelungen der technischen Details sowohl von staatlichen Organen wie vom Volk kontrolliert werden könne. Die Gestaltung des Wahlverfahrens, die Kontrolle und die parlamentarische und gerichtliche Überprüfbarkeit der Wahlergebnisse unterfielen als staatliche Kernaufgaben dem Staatsvorbehalt.
기술공학적 세부사항을 포함한 선거라는 사건과 관련한 모든 과정에 대한 국가공무원 고유의 통제기능을 스스로 포기한 것으로 평가될 수 있는 선거과정은 공적(公的)선거의 원칙(Amtlichkeit der Wahl)에 부합하지 않는다. 민주주의와 법치주의국가원칙은 오히려 기술적 세부사항을 포함한 선거과정과 관련한 진행이 전반적으로 국가기구와 주권국민 스스로에게로부터 지배되는 것을 요하기 때문이다. 선거과정의 형성과 통제, 의회와 사법부에 의한 선거결과에 대한 검증은 국가적 핵심임무로서 국가전권(專權)에 해당한다.
71 Die technischen und konstruktiven Sicherheitsmängel der Wahlgeräte verletzten die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit, Gleichheit und Geheimheit der Wahl. Wenn Stimmen abgeleitet, elektronisch „abgefangen“ und „ausgespäht“ würden, sei die Wahlfreiheit gefährdet. Auch die Gleichheit sei betroffen, wenn nicht sicher sei, ob die abgegebene Stimme überhaupt und richtig gezählt werde. Zudem könne die Geheimheit der Wahl bei Manipulationen Schaden leiden. Für eine Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze reiche es aus, dass durch den Einsatz elektronischer Wahlgeräte eine Lage geschaffen worden sei, in der die beschriebenen Fehler möglich seien.
선거에서 사용되는 도구들과 관련된 기술 및 구조적 보안결함은 자유∙평등∙비밀선거의 원칙을 위배한다. (개개인의) 투표가 (타 방향으로) 전환(혹은 유도)되고, 전자적으로 “포착”되며, „탐지” 되면 자유선거의 원칙이 위험에 처하게 된다. 또한 행사된 선거권이 정확하게 혹은 아예 세어지기는 했는지의 여부가 확실치 않은 경우에는 평등선거의 원칙이 관계된다. 그 외에 비밀선거의 원칙은 조작에 의해서 침해될 수 있다. 부연 설명된 결함발생이 가능한 상황이 전자적 장치의 사용으로 인하여 만들어질 수 있다는 것만으로, 이들 선거원칙들 중 하나의 침해가 성립하는데 족하다.
72 Die Einschränkungen der Wahlrechtsgrundsätze seien nicht durch gegenläufige Verfassungsbestimmungen gerechtfertigt. Grundrechtlich geschützte betriebliche Geheimhaltungsinteressen der Firma Nedap müssten gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der für die Demokratie grundlegenden öffentlichen Kontrolle zurücktreten. Auch der mit dem Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte verbundene Demokratiegewinn (Schnelligkeit der Ermittlung der Wahlergebnisse und erhöhte Sicherheit des Wahlverfahrens) könne die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit der Wahl nicht rechtfertigen.
헌법규정과의 경합∙충돌로 인한 선거원칙의 축소는 정당화될 수 없다. 기본권적으로 보호되는 Nedap 회사의 상업적 비밀유지에 관한 이익은 공공(公共)의 정보획득이익과 민주주의의 실현수단인 공공(公共)에 의한 통제의 전면(前面)에서 후퇴해야 한다 (후자가 우선한다). 또한 산(算)기능적 장치와 결합된 민주주의의 이익<선거결과의 더욱 빠른 전달과 선거과정의 보안강화>은 선거의 공공성(公共成)에 대한 침해를 정당화할 수 없다.
73 Die Wahlfehler seien mandatsrelevant. Aufgrund des erheblichen Teils der von den Wahlmängeln betroffenen Stimmen seien wesentliche Veränderungen in der Mandatsstruktur möglich. Dem Beschwerdeführer zu 1. obliege nicht die Beweislast dafür, dass die Wahl ohne Wahlgeräte zu einem anderen Ergebnis geführt hätte als dies in den Wahlkreisen, in denen Wahlgeräte eingesetzt worden seien, tatsächlich der Fall gewesen sei. Denn die gerügten Wahlfehler, insbesondere die Verletzung des Öffentlichkeitsprinzips, hätten die tatsächliche Möglichkeit beseitigt, eine Manipulation konkret zu belegen.
선거규정위반(Wahlfehler)은 전권(全權)관련성이 있다 (선거의 결과에 영향을 미쳤다). 선거결함(Wahlmängeln)과 관련한 투표의 상당부분으로 인하여 전권(全權)구조에 근본적인 변경이 가능하다. 장치를 사용하지 않은 선거가 장치를 사용한 선거구의 실질적 결과와 상이한 결과를 이끌어냈을 것에 대한 입증책임은 원고 1에게 있지 않다. 왜냐하면 항의의 대상이 된 공공(公共)선거원칙의 위반과 같은 선거규정위반(Wahlfehler)은 조작을 구상적(具象的)으로 증명할 수 있는 실질적 가능성을 근절하고 있기 때문이다.
부분 II
해외를 근원지로 둔 소프트웨어를 사용하여 오늘 올렸던 번역을 진행하다보니 번역내용에 형식적인 오류가 다소 많이 발견되어, 문법이 틀린 것을 표기해주는 부분만을 위주로 수정을 하고 다시 올립니다. 나름 관련성이 있다고 판단하게 된 임의적인 기준으로 선택하게 된 순서와 번역의 수행 및 생략할 부분에 대한 결정은 독일어 공부와 함께 병행되는 본 번역연습을 특성을 감안하여 독자분들의 넓은 아량으로 이해해주셨으면 합니다. 참고로 며칠 전에 이 글과 관련한 간략한 구성에 대한 소개와 함께 앞부분에 해당하는 번역을 트윗을 통해 공유한 적이 있습니다.
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Die Wahlprüfungsbeschwerden sind begründet, soweit sie sich dagegen wenden, dass die Bundeswahlgeräteverordnung die Verwendung von rechnergesteuerten Wahlgeräten erlaubt, ohne eine wirksame Kontrolle der Wahlhandlung und eine wirksame nachträgliche Kontrolle der Ergebnisermittlung sicherzustellen. Insoweit liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG vor. Die Verwendung der rechnergesteuerten Wahlgeräte der Firma Nedap war ebenfalls mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nicht vereinbar. Beide Wahlfehler führen jedoch nicht zur Ungültigerklärung der Wahl in den von den Beschwerdeführern bezeichneten Wahlkreisen.
원고들의 이의제기 중 그것이 선거기계에 관한 규칙 (BwahlGV)이 산(算)기능적 선거장치를 허용함과 동시에 그 선거장치가 효과적인 선거의 통제는 물론 사후적 결과발표의 검증의 보장을 배제하는 한 정당하다고 할 것이다. 그러한 문맥에서 독일연방헌법 제38조와 제20조 제1항과 2항으로부터 도출되는 공공선거의 원칙을 침해하였다. Nedap회사의 산기능적 선거장치를 사용한 것 또한 공공선거의 원칙과 부합할 수 없다. 하지만 두 선거규정의 위반사실(Wahlfehler)은 두 원고가 주장한 선거구들의 선거를 무효로 할 것으로 이끌지 않는다.
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1. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nach §13 Nr.3, §×48 BVerfGG nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundeswahlrechts durch die zuständigen Wahlorgane und den Deutschen Bundestag zu gewährleisten, sondern prüft auch, ob die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 16, 130 <135f.>; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3.Juli 2008 -2 BvC 1/07, 7/07-, NVwZ 2008, S. 991 <992>). Diese Prüfung erstreckt sich auch auf die Gültigkeit von Rechtsverordnungen.
독일연방헌법재판소는 선거소송자들이 헌법재판법(§13 Nr.3, §48 BverfGG)에 의하여 소 제기한 선거권 실현의 지침사항이 관할권 있는 선거관리기구와 연방하원에 의하여 준수되었는지 여부뿐만 아니라, 공직선거법이 헌법의 지침과 합치될 수 있는지 또한 검토하였다 (참고. BVerfGE 16, 130 <135 f.>; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 <992>). 이 검토는 공직선거규칙의 유효성 여부의 판단을 포함한다.
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Die Öffentlichkeit der Wahl ist Grundvoraussetzung für eine demokratische politische Willensbildung. Sie sichert die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgäge und schafft damit eine wesentliche Voraussetzung fü begrüdetes Vertrauen der Büger in den korrekten Ablauf der Wahl. Die Staatsform der parlamentarischen Demokratie, in der die Herrschaft des Volkes durch Wahlen mediatisiert, also nicht dauernd unmittelbar ausgeübt wird,verlangt, dass der Akt der Übertragung der staatlichen Verantwortung auf die Parlamentarier einer besonderen öffentlichen Kontrolle unterliegt. Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung (in Bezug auf die Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis) und die Ermittlung des Wahlergebnisses (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3.Juli 2008 -2 BvC 1/07, 7/07-, NVwZ 2008, S.991 <992> m.w.N.).
공공선거의 원칙은 민주주의적 정치적 의사형성을 위한 근본적인 전제조건이다. 그것은 선거진행과정에 대한 규율의 준수여부와 이해가능성을 보호함과 동시에, 선거과정에 대한 근거 있는 국민의 신뢰를 확보하기 위한 본질적인 필수조건에 해당한다. 국민의 지배(국민주권의 실현)가 국민의 선거를 통하여 매개되는 의회민주주의라는 국가형태는, 그 지배가 영구적이고 직접적이지 않은 모습으로 행사될 것을 요함과 동시에, 국가적 책무가 의회로 이전되는 실현행위에 있어서 공공의 통제 하에 지배될 것을 요한다. 근본법적으로 요구되는 선거과정의 공공성의 원칙(공공연함)은 후보지명과정과 선거사무(투표행위를 통한 비밀선거의 위반과 관련된) 및 선거결과의 발표에 모두 적용된다. (참고. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 <992> m.w.N.).
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a) Grundlage der Öffentlichkeit der Wahl bilden die verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen für Demokratie, Republik und Rechtsstaat (Art. 38 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG).
선거의 공공성에 관한 원리는 민주주의, 공화국 및 법치국가를 위한 헌법적 근본결단이다.
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aa) Die Wahl der Volksvertretung stellt in der repräsentativen Demokratie den grundlegenden Legitimationsakt dar. Die Stimmabgabe bei der Wahl zum Deutschen Bundestag bildet das wesentliche Element des Prozesses der Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen und damit zugleich die Grundlage der politischen Integration. Die Beachtung der hierfür geltenden Wahlgrundsätze und das Vertrauen in ihre Beachtung sind daher Voraussetzungen funktionsfähiger Demokratie. Nur durch die Möglichkeit einer Kontrolle, ob die Wahl den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen entspricht, kann sichergestellt werden, dass die Delegation der Staatsgewalt an die Volksvertretung, die den ersten und wichtigsten Teil der ununterbrochenen Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtsträgern bildet, nicht an einem Defizit leidet. Die demokratische Legitimität der Wahl verlangt nach Kontrollierbarkeit des Wahlvorgangs, damit Manipulation ausgeschlossen oder korrigiert und unberechtigter Verdacht widerlegt werden kann. Nur dies ermöglicht begründetes Vertrauen des Souveräns in die Ordnungsmäßigkeit der Bildung des Repräentationsorgans. Die Verpflichtung von Legislative und Exekutive, dafü zu sorgen, dass das Wahlverfahren verfassungsgemäß gestaltet und ordnungsgemäß durchgefürt wird, reicht zur Vermittlung der notwendigen Legitimitä fü sich genommen nicht aus. Nur wenn sich das Wahlvolk zuverläsig selbst von der Rechtmäßigkeit des Üertragungsaktes üerzeugen kann, wenn die Wahl also „or den Augen der Öfentlichkeit“ (vgl. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 31 Rn. 2) durchgefürt wird, kann das fü das Funktionieren der Demokratie und die demokratische Legitimitä staatlicher Entscheidungen /notwendige Vertrauen des Souveräns in die dem Wählerwillen entsprechende Besetzung des Parlaments gewährleistet werden (vgl. NRW VerfGH, Urteil vom 19. März 1991 - VerfGH 10/90 -, NVwZ 1991, S. 1175 <1179>; Hanßmann, Mölichkeiten und Grenzen von Internetwahlen, 2004, S. 184).
대의제 민주주의에서 대의기관의 선거는 근본적인 정당성 부여의 행위를 나타낸다. 독일연방하원선거에서의 투표행위는 국민의 의사형성이 국가기관으로 이전하는 과정의 근본적인 요소임과 동시에 정치적 통합의 근저를 구성한다. 따라서 그것을 위하여 유효한 선거원칙에 대한 준수와 그 준수여부에 대한 신뢰는 기능적인 민주주의국가의 필수전제요건이다. 대표기관에 대한 국가권력의 이양은 국민으로부터 국가적 임무를 위임받는 기관들과 공직자들로 형성되는 대표기관 내의 정당성사슬 내에서, 오직 선거가 헌법적 선거원칙에 부합하는지 여부에 대한 통제가능성을 통하여, 그 결함으로부터 보호될 수 있다. 선거의 민주주의적 정당성은 선거과정의 통제가능성을 통하여 조작이 배제되거나 부당한 의혹이 반박될 수 있을 것을 요한다. 대표기관의 적합한 형성에 대한 주권자의 근거 있는 신뢰는 오직 이것을 통하여 가능하게 된다. 선거과정이 헌법적으로 형성되고 정연하게 실현되는 것에 대하여 의회와 행정부가 책임지는 것만으로는 필요한 정당성을 획득하는데 충분치 않다. 오직 선거권자 자신전달행위의 정확성에 대하여 확실히 납득될 수 있어야만, 즉 오직 선거가 “공공의 눈 앞”((vgl. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 31 Rn. 2)에서 진행될 때, 민주주의 기능과 국가결정들의 민주주의적 정당성에 필요한 의회구성이 선거권자의 의사에 상응한다는 것에 대한 주권자의 신뢰가 보증될 수 있다. (vgl. NRW VerfGH, Urteil vom 19. März 1991 - VerfGH 10/90 -, NVwZ 1991, S. 1175 <1179>; Hanßmann, Mölichkeiten und Grenzen von Internetwahlen, 2004, S. 184).
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a) Beim Einsatz von elektronischen Wahlgeräten müssen die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Die Notwendigkeit einer solchen Kontrolle ergibt sich nicht zuletzt im Hinblick auf die Manipulierbarkeit und Fehleranfälligkeit elektronischer Wahlgeräte. Bei diesen beruht die Entgegennahme der Wählerstimmen und die Berechnung des Wahlergebnisses auf einem Rechenvorgang, der von außen und fü Personen ohne informationstechnische Spezialkenntnisse nicht üerprübar ist.Fehler in der Software der Wahlgeräte sind daher nur schwer erkennbar. Darüber hinaus können derartige Fehler nicht nur einen einzelnen Wahlcomputer, sondern alle eingesetzten Geräte betreffen. Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen oder Wahlfälschungen unter den Rahmenbedingungen der geltenden Vorschriften, zu denen auch die Regelungen über die Öffentlichkeit gehören, kaum -oder jedenfalls nur mit erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko- möglich sind, kann durch Eingriffe an elektronisch gesteuerten Wahlgeräten im Prinzip mit relativ geringem Aufwand eine große Wirkung erzielt werden. Schon Manipulationen an einzelnen Wahlgeräten können nicht nur einzelne Wählerstimmen, sondern alle Stimmen beeinflussen, die mit Hilfe dieses Gerätes abgegeben werden. Noch höher ist die Reichweite der Wahlfehler, die mittels geräteübergreifender Veränderungen und Fehlfunktionen einer einzigen Software verursacht werden. Die große Breitenwirkung mölicher Fehler an den Wahlgeräen oder gezielter Wahlfäschungen gebietet besondere Vorkehrungen zur Wahrung des Grundsatzes der Öfentlichkeit der Wahl.
전자 선거기계를 사용할 때의 선거사무와 선거결과의 공표라는 과정은 그 본질적인 부분이 신뢰성 있고 특별한 전문지식 없이 검사될 수 있어야 한다. 그러한 통제의 필수성은 적어도 전자 선거기계의 조작가능성 및 결함성에 대한 관찰에서 비롯된다. 이것은 투표의 수락과 그 결산과정에 있어서 정보공학에 관한 특별한 전문지식이 없는 외부인으로부터 검토될 수 없는 특성에 근거한다. 그러한 점에서 장치 내 소프트웨어의 결함은 오직 어렵게 탐지될 수 있다. 그 외에 그와 같은 결함은 고립된 선거컴퓨터의 객체성이 아닌 사용된 모든 장치와 관계될 수 있다. 통상적인 투표용지를 사용한 선거에서 공공선거의 원칙을 포괄하는 유효한 규정의 범위 내에 조작 혹은 선거사기는 거의 가능하지 않으나—최소한 상당한 노력(투자)과 예방적 역할을 하는 높은 발견가능성 하에서야 가능하다—전산(算)기능적 장치의 사용은 원칙적으로 낮은 비용을 통하여 큰 효과를 달성할 수 있다. 개개의 장치들에 대한 조작을 통한다면 단순히 한정된 양의 투표뿐만 아니라 이 기계를 통한 모든 투표에 영향을 줄 수도 있다. 또한 선거결함(Wahlfehler)의 범위는 이런 장치 관련적 변경들 또는 소프트웨어에 근거한 오작동으로 인하여 확연이 증가하게 된다. 이러한 장치의 결함가능성 또는 의도적 선거조작의 증가된 영향력은 공공선거의 원칙을 보존하기 위한 더욱 특별한 조치들을 요구한다.
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aa) Der Wähler selbst muss -auch ohne nähere computertechnische Kenntnisse- nachvollziehen können, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder -wenn die Stimmen zunächst technisch unterstützt ausgezählt werden- jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst wird. Es reicht nicht aus, wenn er darauf verwiesen ist, ohne die Möglichkeit eigener Einsicht auf die Funktionsfähigkeit des Systems zu vertrauen. Es genügt daher nicht, wenn er ausschließlich durch eine elektronische Anzeige darüer unterrichtet wird, dass seine Stimmabgabe registriert worden ist. Dies ermölicht keine hinreichende Kontrolle durch den Wäler. Gleiche Nachvollziehbarkeit muss auch fü die Wahlorgane und die interessierten Büger gegeben sein.
선거권자 자신은 좀 더 정확한 컴퓨터 공학적 지식 없이 자신이 행사한 투표가 결산의 토대가 되었음을 - 혹은 투표가 추가적인 공학적 기술에 의한 방법으로 합산된다면 - 나중 재검표를 위하여 최소한 왜곡 없는 순수한 상태에서 포착 가능한 토대로 작용될 것을 이해할 수 있어야만 한다. 투표자 자신의 고유한 통찰력의 가능성 없이 시스템의 기능적합성에 대하여 신뢰를 부여할 것을 지시받는 것만으로는 충분치 않다. 따라서 그가 배타적으로 전자적 표기에 의하여 자신의 투표가 등록되었다는 것을 보고받는 것도 충분치 않다. 이것은 선거권자들에 의한 충분한 통제를 전혀 가능하게 하지 않는다. 동일한 이해가능성이 선거기구와 관심 있는 국민들에게 제공되어야 한다.
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Daraus folgt, dass die Stimmen nach der Stimmabgabe nicht ausschließlich auf einem elektronischen Speicher abgelegt werden düfen. Der Wäler darf nicht darauf verwiesen werden, nach der elektronischen Stimmabgabe alleine auf die technische Integritä des Systems zu vertrauen. Wird das Wahlergebnis durch rechnergesteuerte Verarbeitung der in einem elektronischen Speicher abgelegten Stimmen ermittelt,genügt es nicht, wenn anhand eines zusammenfassenden Papierausdrucks oder einer elektronischen Anzeige lediglich das Ergebnis des im Wahlgerät durchgeführten Rechenprozesses zur Kenntnis genommen werden kann. Denn auf diese Weise können Wähler und Wahlorgane nur prüfen, ob das Wahlgerät so viele Stimmen verarbeitet hat, wie Wähler zur Bedienung des Wahlgerätes bei der Wahl zugelassen worden sind. Es ist in diesen Fällen nicht ohne weiteres erkennbar, ob es zu Programmierfehlern in der Software oder zu zielgerichteten Wahlfälschungen durch Manipulation der Software oder der Wahlgeräte gekommen ist.
그것으로부터 투표가 투표권행사 이후 전자적 기억장치에 의해서만 분리되어 보존되어서는 안 된다는 것이 도출된다. 선거권자들의 전자적 투표이후 단순한 시스템의 기술적 무결함(integrity)에 의존토록 하여서는 안 된다. 투표결과가 전자적 기억장치의 산(算) 기능적 처리에 의하여 통보되는 한, 요약의 종이표현(종이형태의 요약) 또는 전자적 표기를 근거로 한 장치 내 처리된 결과를 인지하게 하는 것만으로는 불충분하다. 왜냐하면 이러한 방법으로는 선거권자와 선거관리 기구는 오직 선거장치가 몇 개의 투표를 처리했는지에 관한 정보만을 확인할 수 있기 때문이다. 이 경우에는 추가적인 정보 없이 소프트웨어 프로그램의 오류, 혹은 의도된 소프트웨어 조작에 의한 선거사기, 혹은 장치 그 자체에 문제가 있는지는 판단할 수 없기 때문이다.
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bb) Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei den Wahlen elektronische Wahlgeräte einzusetzen, wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist. Denkbar sind insbesondere Wahlgeräte, in denen die Stimmen neben der elektronischen Speicherung anderweitig erfasst werden. Dies ist beispielsweise bei elektronischen Wahlgeräten möglich, die zusätzlich zur elektronischen Erfassung der Stimme ein für den jeweiligen Wähler sichtbares Papierprotokoll der abgegebenen Stimme ausdrucken, das vor der endgültigen Stimmabgabe kontrolliert werden kann und anschließend zur Ermölichung der Nachprüung gesammelt wird. Eine von der elektronischen Stimmerfassung unabhägige Kontrolle bleibt auch beim Einsatz von Systemen mölich, bei denen die Wäler einen Stimmzettel kennzeichnen und die getroffene Wahlentscheidung gleichzeitig (etwa mit einem „igitalen Wahlstift“, vgl. dazu Schiedermair, JZ 2007, S.162 <170>) oder nachträglich (z.B. durch einen Stimmzettel-Scanner; vgl. dazu Schönau, Elektronische Demokratie, 2007, S.51f.; Khorrami, Bundestagswahlen per Internet, 2006, S.30) elektronisch erfasst wird, um diese am Ende des Wahltages elektronisch auszuwerten.
입법권자는 헌법과 부합하는 방식으로 신뢰할 수 있는 정확성 통제의 수단이 확보되는 한 선거에서 전자선거기계를 사용하는데서 방해받지 않는다. 투표를 할 때 전자적 저장 외에 다른 방법으로 투표가 포착되는 선거기계를 생각할 수 있겠다. 예를 들어 전자 선거기계 중 투표의 전자적 포착 외에 각각의 투표자가 자신의 투표를 눈으로 확인할 수 있게 표현하는 종이 프로토콜을 출력하게 하는 방법으로써, 그것은 결정적인 투표행위의의 전 단계에서 통제가 가능하므로 인하여, 재검토를 위하여 모집(축적)될 수 있는 가능성과 연계되는 것 것을 뜻한다. (생략)
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Jedenfalls in diesen Fällen ist sichergestellt, dass die Wähler ihre Stimmabgabe beherrschen und das Wahlergebnis von den Wahlorganen oder interessierten Bürgern ohne besonderes technisches Vorwissen zuverlässig nachgeprüft werden kann. Ob es noch andere technische Möglichkeiten gibt, die ein auf Nachvollziehbarkeit gegründetes Vertrauen des Wahlvolks in die Korrektheit des Verfahrens bei der Ermittlung des Wahlergebnisses ermöglichen und damit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl genügen, bedarf hier keiner Entscheidung.
아무튼 이런 경우에는 투표자가 자신의 투표행위를 지배하고, 선거결과가 선거관리 기구는 물론 특별한 공학적 사전지식 없이도 관심 있는 국민들에게서 신뢰적으로 재검토될 수 있는 경우이다. 혹여 선거권자의 선거결과 공표의 과정에 대한 근거 있는 이해가능성이 다른 기술적 방법으로 가능한가에 대한 여부는 물론 그 가능성으로 인한 공공선거의 원칙에 부합 가능성은 여기서 결정이 필요한 사안이 아니다.
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b) Einschränkungen der bürgerschaftlichen Kontrollierbarkeit des Wahlvorgangs können nicht dadurch ausgeglichen werden, dass Mustergeräte im Rahmen des Verfahrens der Bauartzulassung oder die bei der Wahl konkret eingesetzten Wahlgeräte vor ihrem Einsatz von einer amtlichen Institution auf ihre Übereinstimmung mit bestimmten Sicherheitsanforderungen und auf ihre technische Unversehrtheit hin überprüft werden. Die Kontrolle der wesentlichen Schritte der Wahl fördert begründetes Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Wahl erst dadurch in der gebotenen Weise, dass die Büger selbst den Wahlvorgang zuverläsig nachvollziehen könen.
국민의 선거과정에 대한 통제가능성의 축소는 표본기계에 대한 인가과정의 틀, 혹은 공적기관이 하게 되는 선거에 실질적으로 사용된 장치의 사용 이전 단계에서 이루어지는 동의, 또는 기술적 완전성에 대한 심사로 보전될 수 없다. 선거의 근본적인 과정에 대한 통제는 선거의 정연성에 대한 근거 있는 신뢰가 국민 스스로로부터 선거과정에 대하여 확실히 이해할 수 있을 것으로부터 시작할 것을 요한다.
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Aus diesem Grund ist auch eine umfangreiche Gesamtheit sonstiger technischer und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen (z.B. Kontrollen und sichere Aufbewahrung der Wahlgeräe, jederzeitige Vergleichbarkeit der eingesetzten Geräe mit einem amtlich geprüten Baumuster, Strafbarkeit von Wahlfäschungen und dezentrale Organisation der Wahl) allein nicht geeignet, fehlende Kontrollierbarkeit der wesentlichen Schritte des Wahlverfahrens durch die Büger zu kompensieren.
이것을 바탕으로 다른 방면에서 기술적 혹은 조직적 보안조치의 포괄적 총체<예: 선거기계의 확실한 보전 및 통제, 모든 경우에 있어서 사용된 장치와 공적기관으로부터 시험된 표본의 동일성, 선거사기에 대한 처벌가능성 및 선거의 분산된 조직>만으로는 결여된 국민에 의한 근본적인 선거과정 전개에 대한 통제가능성을 상쇄하기에 적합하지 않다.
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c) Der Gesetzgeber kann in begrenztem Umfang Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit zulassen, um anderen verfassungsrechtlichen Belangen, insbesondere den geschriebenen Wahlrechtsgrundsätzen aus Art.38 Abs.1 Satz1 GG, Geltung zu verschaffen. So lassen sich Beschränkungen der öffentlichen Kontrolle der Stimmabgabe bei der Briefwahl (§36 BWG) mit dem Ziel begründen, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 21, 200 <205>; 59, 119 <125>). Beim Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte sind jedoch keine gegenläufigen Verfassungsprinzipien erkennbar, die eine weitreichende Einschränkung der Öffentlichkeit der Wahl und damit der Kontrollierbarkeit von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung rechtfertigen könnten.
입법권자는 제한된 범위 내에서 독일연방헌법 제38조 제1항의 1과 같은 다른 헌법적 이해를 실현하기 위한 방안으로 공공의 원칙에 대한 예외를 허용할 수 있다. 이러한 공공에 의한 투표행위 통제의 축소는 부재자투표의 경우 최대한 많은 선거참여자를 이룸으로써 일반선거의 원칙을 실현하는 목적 하에 정당화 된다 (vgl. BVerfGE 21, 200 <205>; 59, 119 <125>). 하지만 산(算) 기능적 장치의 사용으로 부터는 공공선거의 원칙에 대한 광범위한 축소와 그로 인한 선거사무 및 선거결과공포에 대한 통제가능성의 축소를 정당화할 수 있는 어떠한 반대방향의 헌법적 원칙도 인식할 수 없다
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aa) Soweit der Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte darauf zielt, die bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln immer wieder vorkommenden unbewusst falschen Stimmzettelkennzeichnungen, unwillentlich ungültigen Stimmabgaben, unbeabsichtigten Zählfehler oder unzutreffenden Deutungen des Wählerwillens bei der Stimmenauszählung auszuschließen (vgl. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7.Aufl. 2002, §×35 Rn.2), dient dies zwar der Durchsetzung der Wahlgleichheit aus Art.38 Abs.1 Satz1 GG. Welches Gewicht diesem Zweck zukommt, kann indes dahingestellt bleiben. Jedenfalls rechtfertigt er für sich genommen nicht den Verzicht auf jegliche Art der Nachvollziehbarkeit des Wahlakts. Denn unbeabsichtigte Zählfehler oder unzutreffende Deutungen des Wählerwillens können durch Wahlgeräte auch dann ausgeschlossen werden, wenn neben der elektronischen Erfassung und Zählung der Stimmen eine ergänzende Kontrolle durch den Wähler, die Wahlorgane oder die Allgemeinheit ermöglicht wird. Eine entsprechende Kontrolle ist beispielsweise bei elektronischen Wahlgeräten möglich, die die Stimmen nicht nur elektronisch im Wahlgerät, sondern gleichzeitig auch in einer hiervon unabhängigen Form erfassen (s. oben II. 3. a) bb). Abgesehen davon sind auch Bedienungsfehler -wie etwa die Benutzung der „Ungültig“-Taste in der Annahme, es köne damit ein Eingabeversehen korrigiert werden- bei den bei der Wahl zum 16.Deutschen Bundestag zugelassenen Wahlgeräten nicht ausgeschlossen.
산(算) 기능적 장치의 사용이 통상적인 투표용지를 사용할 경우 재차 발생하게 되는 무의식적 오(誤)투표, 무의식적 무효 투표행위, 비고의적 오산 또는 선거권자의 선거의사에 대한 잘못된 해석으로 이끄는 산(算)을 차단하기 위한 목적인 한, 이것은 독일연방헌법 제38조 제1항의 1의 평등선거의 원칙을 관철하기 위한 수단이 될 수는 있다. 하지만 이러한 목적에 어느 정도의 무게를 부여할지에 관한 여부는 일단 뒤로 할 수 있다. 어느 경우든 그 목적 자체는 선거행위에 대한 어떠한 이해가능성의 포기도 정당화하지 않는다. 왜냐하면 비의도적인 오산 혹은 부정확한 선거의사의 해석은 장치를 사용한 투표의 전산포착과 산(算)외에 선거권자, 선거관리기구 혹은 일반대중의 통제를 통해서도 보충 가능하기 때문이다. 예를 들어 이에 상응하는 통제는 투표를 전산으로 저장하는 것과 동시에 이것으로부터는 독립적인 형태로 투표를 포착하는 방법으로 가능할 수 있다 (121 참조). (생략)
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Der Grundsatz der geheimen Wahl gewährleistet, dass ausschließlich der Wäler vom Inhalt seiner Wahlentscheidung Kenntnis hat, und verpflichtet den Gesetzgeber, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wahlgeheimnisses zu treffen (vgl. H.H. Klein, in: Maunz/Düig, GG, Art.38 Rn.110 [März 2007]; Pieroth, JuS 1991, S.89 <91>). Die Geheimheit der Wahl bildet den wichtigsten institutionellen Schutz der Freiheit der Wahl (vgl. BVerfGE 99, 1 <13>). Historisch gesehen mag die geheime Wahl eine Durchbrechung der Öffentlichkeit des Wahlverfahrens gewesen sein, weil sie die offene Stimmabgabe zum Schutz der Freiheit der Wahl aufgab (vgl. Breidenbach/Blankenagel, Rechtliche Probleme von Internetwahlen, Berlin 2000, S.34f.). Unter der Herrschaft des Grundgesetzes, das die Wahl zum Schutz ihrer Freiheit ausdrücklich als geheime vorschreibt, gilt aber der Grundsatz der Öffentlichkeit von vornherein nicht für den Akt der Stimmabgabe. Soweit die Öffentlichkeit der Wahl nicht zur Ermöglichung einer unbeobachteten Erzeugung der Stimme ausgeschlossen ist, steht das Wahlverfahren unter der Herrschaft des Öffentlichkeitsprinzips (vgl. H.H. Klein, in: Maunz/Dürig, GG, Art.38 Rn.113 [März 2007]; Seifert, Bundeswahlrecht, 3.Aufl. 1976, Art.38 Rn.35).Der Grundsatz der Geheimheit der Wahl bewirkt demnach schon für den Akt der Stimmabgabe keine Einschränkung des Grundsatzes der Öffentlichkeit. Er rechtfertigt auch nicht eine Einschränkung der öffentlichen Kontrolle bei der Abgabe des -zuvor geheim gekennzeichneten- Stimmenträgers oder bei der Ergebnisermittlung. Dies folgt schon daraus, dass er zusätzlichen Vorkehrungen, die dem Wähler eine Kontrolle ermöglichen, ob seine Stimme als Grundlage für eine spätere Nachzählung unverfälscht erfasst wird, nicht entgegensteht.
비밀선거의 원칙은 투표권자 자신만이 자신의 투표 결정행위에 대한 내용을 알고 있을 것을 요하며, 비밀선거의 원칙을 보호하기 위하여 요구되는 조치를 할 것은 입법권자의 임무다. 자유선거의 원칙의 가장 중요한 기관적 보호장치는 비밀선거의 원칙이다 (참조.BVerfGE 99, 1 <13>). 역사적 관점에서 볼 때, 비밀선거의 원칙은 공공선거의 원칙에 대한 하나의 위반(예외)에 해당할 수 있는데, 그것은 공개적인 투표행위가 자유투표의 보호에 대하여 포기되었기 때문이다. 하지만 선거의 자유를 보호하기 위하여 비밀선거의 원칙이 명백히 언급되는 있는 헌법의 지배와는 별도로 공공의 원칙은 처음부터 투표행위에 적용되는 것이 아니다. 관찰되지 않는 투표의 생산가능성으로부터 공공선거의 원칙이 배제되지 않는 한, 선거과정은 공공의 원칙 지배 하에 놓이게 된다 (vgl. H.H. Klein, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 38 Rn. 113 [März 2007]; Seifert, Bundeswahlrecht, 3. Aufl. 1976, Art. 38 Rn.
35). 따라서 비밀선거의 원칙은 이미 선거행위에 있어서 공공의 원칙 축소를 야기하지 않는다. 그것은 투표자의 비밀로 표기된 투표 혹은 투표결과의 발표에 있어서 공공에 의한 통제의 축소를 정당화하지 않는다. 투표권자들에게 자신의 투표가 사후적 재검토의 토대로써 순수하게 포착될 수 있도록 가능케 하는 추가적인 예방조치가 비밀선거의 원칙과 대립하지 않고 있다는 결론은 이것으로부터 도출된다.
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cc) Schließlich rechtfertigt das Ziel, in kurzer Zeit eine handlungsfäige Volksvertretung bilden zu könen, keine Einschräkung des Grundsatzes der Öfentlichkeit der Wahl beim Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräen. Die Kläung der richtigen Zusammensetzung der Volksvertretung binnen angemessener Zeit ist ein Gesichtspunkt, der bei der Ausgestaltung des Wahlverfahrens und des Wahlprüungsverfahrens berüksichtigt werden kann (vgl. BVerfGE 85, 148 <159>). Das Anliegen des rechtzeitigen Zusammentritts eines neuen Bundestages (vgl. Art.39 Abs.2 GG) wird jedoch durch ausreichende Vorkehrungen zur Sicherung der Öffentlichkeit der Wahl nicht gefährdet. Von Verfassungs wegen ist nicht gefordert, dass das Wahlergebnis kurz nach Schließung der Wahllokale vorliegen muss. Zudem haben die vergangenen Bundestagswahlen gezeigt, dass auch ohne den Einsatz von Wahlgeräen das vorläfige amtliche Endergebnis der Wahl regelmäßig innerhalb weniger Stunden ermittelt werden kann. Von daher bildet das Interesse an einer raschen Kläung der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages keinen verfassungsrechtlichen Belang, der geeignet ist, die Öfentlichkeit des Wahlvorgangs einzuschräken.
마지막으로 짧은 시간 내에 행위능력이 있는 대표기관의 형성에 대한 목표는 산(算) 기능적 장치의 사용을 통한 공공선거원칙의 축소를 정당화하지 않는다. 적합한 시간 내 옳바른 대표기관 조성의 정제(整齊)는 선거과정의 형성과 선거검토과정이 고려할 수 있는 관점이다(vgl. BVerfGE 85, 148 <159>). 하지만 공공선거의 원칙의 방위에 충분한 예방조치는 연방하원의 적시회동을 위태롭게 하지 않는다. 헌법적인 관점에서 선거구의 결론 이후 빠른 시간 내에 선거결과가 도출될 것은 요청되지 않는다. 그 외에 과거의 연방하원선거의 경험은 선거기계의 사용 없이도 공직선거결과가 규칙적으로 적은 시간 내에 조사될 수 있다는 것을 입증한다. 그것으로부터 연방하원의 조속한 회동의 정제(整齊)가 공공선거의 원칙을 축소할 수 있는 헌법적인 관심사안으로 적합하지 않다는 것이 성립된다.
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4. Die normative Ebene, auf der die mit dem Einsatz von Wahlgeräten verbundenen Fragen zu regeln sind, bestimmt sich nach den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts und den Anforderungen, die an die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen gestellt werden (Art.80 Abs.1 Satz2 GG).
선거기계의 사용과 관련된 문제를 규율할 수 있는 규범적 영역은 의회유보와 규칙제정권의 위임에 대한 요구에 의하여 결정된다.
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a) Der im Rechtsstaatsprinzip und im Demokratiegebot wurzelnde Parlamentsvorbehalt gebietet, dass in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit dieser staatlicher Regelung zugänglich ist, die wesentlichen Entscheidungen vom Gesetzgeber getroffen werden (vgl. BVerfGE 49, 89 <126f.>; 61, 260 <275>; 80, 124 <132>; 101, 1 <34>). Dabei betrifft die Normierungspflicht nicht nur die Frage, ob ein bestimmter Gegenstand überhaupt gesetzlich geregelt werden muss, sondern auch, wie weit diese Regelungen im Einzelnen zu gehen haben (vgl. BVerfGE 101, 1 <34>).
법치주의국가와 민주주의명령에 뿌리를 둔 의회유보는 근본적인 규범적 영역, 특히 기본권의 행사와 관련된 사안은, 그것이 국가적 규제를 허용하는 한, 입법권자의 본질적인 결정들로부터 실현될 것을 요구한다 (vgl. BVerfGE 49, 89 <126 f.>; 61, 260 <275>; 80, 124 <132>; 101, 1 <34>). 준칙설정행위는 그것을 통하여 단순히 어떤 대상이 법적으로 규율되어야 하는지 여부만이 아닌, 그 규율에 대한 구체성의 정도와도 관련한다.
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